Egal ob es um Waschpulver oder um hochwertige Uhren geht, der Schutz des Werts und des Images einer Marke ist wesentlich für den kommerziellen Erfolg eines Produkts. Zu unserer Kompetenz im Bereich Konsumgüter gehört die Beratung im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Getränken, Haushaltsprodukten (wie Waschpulver, Kosmetika, Rasierklingen, Shampoos, Zahnbürsten und Akkus), sowie Mode- und Luxusartikeln (wie Uhren, Parfüm und Kleidung).
Die zügige Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen ist bei solchen Streitfällen häufig von entscheidender Bedeutung und wir haben bei zahlreichen einstweiligen Verfügungsanträgen und Anträgen auf Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen mitgewirkt. Unser Team ist besonders erfahren in Streitigkeiten, die Parallelhandel/Parallelimporte, Fälschungen und Nachahmungen, sowie ungewönliche Markenkategorien umfassen.
Zu unserer Expertise gehört die Beratung eines führenden Konsumgüterunternehmens – zu dessen Markenportfolio viele der bestbekannten Haushaltsmarken der Welt gehören – in mehreren Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fälschungen, Parallelhandel und Produktnachahmungen. Darüber hinaus haben wir eine international renommierte Universität vertreten, um ihre Rechte in Bezug auf die Nutzung ihres Namens auf Waren zu sichern. Zudem haben wir Möbeldesigner zur Gesetzgebung bezüglich des Schutzes ihrer Geschmacksmuster beraten und sind gegen diese Gesetzgebung vorgegangen.
Wichtige Fälle
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Unilever v Colgate (Seifenverpackung)
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Gillette v Corsair (Markenverletzung und passing-off – Bodysprays)
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Banier v News Group Newspapers (Urheberrecht - Fotos)
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Procter & Gamble v Awan Marketing (Marken, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Urheberrecht, passing-off, Vertragsbruch - Parfüm)
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Procter & Gamble v Per-Scent (Marken - Parfüm)
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R (auf Antrag von Vitra, Cassina und Knoll) v Staatssekretär für Unternehmensinnovation und -kenntnisse